2026-03-23 · 8 min Lesezeit

Rauchen im Zug & ICE: Regeln & Strafen

Darf man im ICE rauchen? Raucherbereiche am Bahnhof, Strafen und ob E-Zigaretten im Zug erlaubt sind.

Zuletzt aktualisiert: März 2026

Rauchen im Zug und am Bahnhof: Regeln, Strafen und Tipps

Wer regelmäßig mit der Bahn fährt und raucht, kennt die Situation: lange Fahrten ohne Zigarette, unklare Regeln an Bahnhöfen und die Frage, ob E-Zigaretten erlaubt sind. Dieser Artikel fasst die aktuellen Regelungen der Deutschen Bahn zusammen, erklärt die Rechtslage und gibt dir praktische Tipps, um auch auf langen Zugfahrten ohne Rauchen auszukommen.

Darf man im ICE und Zug rauchen?

Die kurze Antwort: Nein. Seit dem 1. September 2007 gilt ein vollständiges Rauchverbot in allen Zügen der Deutschen Bahn — egal ob ICE, IC, EC oder Regionalzug. Grundlage ist das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), das öffentliche Verkehrsmittel zu rauchfreien Zonen erklärt.

Vor 2007 gab es in vielen Fernzügen noch Raucherabteile. Diese wurden schrittweise abgeschafft. Heute gibt es in keinem Zug in Deutschland einen Raucherbereich — auch nicht in Vorräumen, Toiletten oder Wagenübergängen. Das Verbot umfasst Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und Tabakerhitzer wie IQOS. Rauchmelder in modernen Zügen können einen Nothalt auslösen — mit erheblichen Folgen für den Verursacher.

Rauchen am Bahnhof: Wo ist es erlaubt?

Auf den Bahnsteigen und in den Gebäuden der Deutschen Bahn gilt grundsätzlich ein Rauchverbot. Allerdings hat die DB auf vielen Bahnhöfen gekennzeichnete Raucherbereiche eingerichtet — erkennbar durch Bodenmarkierungen und Schilder, meist am Ende der Bahnsteige.

An großen Bahnhöfen wie Frankfurt Hbf, München Hbf oder Berlin Hbf gibt es mehrere markierte Zonen pro Gleis. An kleineren Bahnhöfen fehlen diese Bereiche oft — dort gilt das Rauchverbot auf dem gesamten Gelände. Außerhalb der markierten Bereiche zu rauchen ist ein Verstoß gegen die Hausordnung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Strafen beim Rauchen im Zug und am Bahnhof

Wer im Zug raucht, begeht einen Verstoß gegen das Hausrecht der Deutschen Bahn (§ 1004 BGB, EVO). Das Zugpersonal kann ein Bußgeld verhängen und den Raucher des Zuges verweisen — ohne Erstattung des Fahrpreises.

  • 1Rauchen im Zug: BuĂźgeld ab 100 Euro, bei Wiederholung deutlich höher
  • 2AuĂźerhalb markierter Bereiche am Bahnsteig: ab 50 Euro
  • 3Rauchmelder ausgelöst: kostenpflichtige Zugverzögerung — bis zu mehreren tausend Euro
  • 4Wiederholte Verstöße: Hausverbot fĂĽr Bahnhöfe oder Strecken möglich

Tipps fĂĽr Raucher auf langen Zugfahrten

Eine mehrstĂĽndige Zugfahrt ohne Zigarette kann fĂĽr starke Raucher zur Herausforderung werden. Diese Strategien helfen dir, die Fahrt entspannt zu ĂĽberstehen:

Nikotinkaugummis oder Lutschtabletten

Rezeptfrei in jeder Apotheke erhältlich. Sie liefern Nikotin ohne Rauch und überbrücken mehrstündige Fahrten zuverlässig. Am besten vor der Fahrt besorgen.

Nikotinpflaster

Ein Pflaster vor Fahrtantritt aufkleben — es gibt über mehrere Stunden gleichmäßig Nikotin ab und verhindert starkes Verlangen. Ideal für Fahrten ab drei Stunden.

Zwischenhalte einplanen

Bei langen Reisen mit Umstieg: Bewusst 10–15 Minuten Puffer am Umsteigebahnhof einplanen und den Raucherbereich auf dem Bahnsteig nutzen.

Ablenkung und Beschäftigung

Podcasts, Hörbücher, Filme oder Arbeit am Laptop — gezielte Ablenkung verkürzt nicht nur die Fahrzeit, sondern hilft auch über das Verlangen hinweg.

E-Zigaretten im Zug: Auch verboten?

Ja — die Deutsche Bahn verbietet auch das Dampfen von E-Zigaretten und Vaporizern in allen Zügen. Obwohl E-Zigaretten rechtlich nicht unter das Bundesnichtraucherschutzgesetz fallen, greift das Hausrecht der DB. In den Beförderungsbedingungen ist die Nutzung ausdrücklich untersagt.

Der Grund: E-Zigaretten-Dampf kann Rauchmelder auslösen und andere Fahrgäste belästigen. Zudem ist für das Zugpersonal nicht erkennbar, ob jemand eine herkömmliche Zigarette oder eine E-Zigarette nutzt. An Bahnhöfen gilt eine Grauzone: In den Raucherbereichen auf Bahnsteigen ist Dampfen geduldet, in geschlossenen Gebäuden und rauchfreien Bereichen dagegen untersagt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Strafe droht beim Rauchen im Zug?

Bußgeld ab 100 Euro. Bei Auslösung eines Rauchmelders können die Kosten auf mehrere tausend Euro ansteigen. Zusätzlich droht ein Zugverweis ohne Fahrpreiserstattung.

Gibt es Raucherbereiche an Bahnhöfen?

Ja, an vielen größeren Bahnhöfen gibt es markierte Raucherbereiche auf den Bahnsteigen — erkennbar durch Bodenmarkierungen, meist an den Bahnsteigenden. Kleinere Bahnhöfe haben oft keine.

Darf ich eine E-Zigarette im ICE benutzen?

Nein. Die DB untersagt E-Zigaretten und Vaporizer in allen Zügen. Das Dampfen ist durch die Beförderungsbedingungen verboten, auch wenn E-Zigaretten rechtlich nicht als Tabakprodukte gelten.

Zugfahrten ohne Verlangen genieĂźen?

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Quellen: Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), § 1 Abs. 1: Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln. Deutsche Bahn AG: Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG, Stand 2025. Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), § 3 Abs. 1.